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Das Handwerk hebt ab: Wissenwertes für den Drohnen-Flug

Vermutlich hast du dich schon mit einem möglichen Einsatz von Drohnen in deinem Betrieb auseinandergesetzt. Bevor es jedoch mit dem fliegenden Assistenten in luftige Höhen gehen kann, gibt es einige Richtlinien, die es zu beachten gilt und über die du Bescheid wissen solltest. Welche Voraussetzungen du beispielsweise als Pilot erfüllen musst und welche Unterschiede es bei Drohnen gibt, das verraten wir dir hier.

Eine Klasse für sich
An die Drohne – fertig, los! Ganz so einfach ist es nicht, da das Führen von Drohnen an verschiedene Voraussetzungen und Richtlinien geknüpft ist. Alles was du darüber wissen musst, findest du in der neuen EU-Drohnenverordnung, die im Januar 2021 in Kraft getreten und für alle Länder in der EU maßgebend ist. Die damit verbundenen Regelungen findest du – tabellarisch in einer Übersicht – weiter unten im Beitrag. Grundsätzlich gilt: Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere dürfen lediglich Flugobjekte führen, die leichter als 250 Gramm sind und ohne Kamera oder Sensor zur Erfassung von persönlichen Daten ausgestattet sind. Darüber hinaus müssen sich alle Betreiber von Drohnen beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) registrieren, sofern das Flugobjekt über eine Kamera verfügt. Das Abfluggewicht und die Art der Nutzung – gewerblich oder privat – spielen hierbei keine Rolle. Geht es wiederum um den Führerschein, der für das Betreiben einiger Drohnen notwendig ist, dann sind diese Aspekte hingegen entscheidend. Nach der neuen EU-Drohnenverordnung werden die unbemannten Luftfahrzeuge anhand ihrer Eigenschaften – wie Gewicht, Geschwindigkeit, Flughöhe und Einsatzort – in fünf CE-Klassen eingestuft (C0-C4). Letztere und die Betriebskategorie sind mitunter ausschlaggebend für die Wahl des Führerscheins. Hier gibt es zwei Kompetenznachweise, die je nach Drohne und Anwendung in Frage kommen. Daher solltest du dich bereits frühzeitig informieren, welcher von beiden wann benötigt wird und von dir entsprechend angestrebt wird.

Übersicht für Drohnen mit CE Klassenkennzeichen
Übersicht für Drohnen ohne CE Klassenkennzeichen

Beispiel-Situation: Du bist auf der Baustelle, möchtest das Dach von oben begutachten und benötigst Aufnahmen. Um Videos und Bilder machen zu können, muss deine Drohne mit einer Kamera ausgestattet sein. Dieses Merkmal ist entscheidend für die Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt. Denn ist eine vorhanden, musst du dich als Pilot eintragen lassen. Hast du dich bei dem Vorhaben für eine Drohne mit weniger als 250 Gramm und einer Maximalgeschwindigkeit von 19 Metern pro Sekunde (CE-Klasse C0) entschieden, dann ist kein Führerschein notwendig. Als Pilot musst du dich jedoch ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch auseinandergesetzt haben. Darüber hinaus solltest du beachten, dass in der Unterkategorie A1 das Überfliegen von Menschenansammlungen nicht erlaubt ist. Wie solch ein Drohnenflug auf der Baustelle aussehen kann, siehst du im folgenden Video:

Aufmaß aus luftiger Höhe – Technik und Software machen es möglich. Anhand der Daten lassen sich Größe und Neigung eines Daches ermitteln. Video: Airteam Aerial Intelligence GmbH

Wusstest du, dass derzeit an der Drohnen-Richtlinie DIN SPEC 54-52-5 gearbeitet wird? Diese soll künftig wegweisend für das Erstellen von Dachaufmaßen sein und diesen Prozess einheitlicher gestalten. Welche Inhalte diesbezüglich genau definiert werden sollen, liest du hier: https://dach.live/trends/dachdecker-entwickeln-drohnen-richtlinie-fuer-aufmass.

Dachdecker auf dem Dach bei der Verlegung von Aluminium Platten
Bauwerksinspektion, Aufmaß, Dokumentation: Die Nutzung von Drohnen gehört bei vielen Dachdeckerbetrieben heute schon zum Alltag. Foto: ITW Befestigungssysteme

Bereit für den Abflug: Voraussetzungen und Regeln
Laut der neuen EU-Drohnenverordnung dürfen aktuell Flugobjekte bis 250 Gramm (Klasse C0) führerscheinlos bedient werden. Allerdings gibt es aufgrund der Neuerungen im Regelwerk Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen. Diese sind in Deutschland zeitlich beschränkt und gelten bis Ende 2022. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 – auch „kleiner EU-Drohnenführschein“ genannt – wird derzeit für das Steuern von Drohnen ab 500 Gramm benötigt. Ab Januar 2023 wird der Nachweis jedoch für Modelle ab 250 Gramm Pflicht. Dieser wird in einer der zertifizierten Prüfstellen oder beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) online absolviert und nach dem erfolgreichen Abschluss eines Trainings sowie einer Theorieprüfung ausgestellt. Abgefragt werden unter anderem Inhalte zu den Themen Luftrecht, Betriebsverfahren sowie Flug- und Luftsicherheit.

Möchtest du jedoch mit einer Drohne der Klasse C2 über Erholungs-, Industrie-, Gewerbe- und Wohngebiete oder in der Nähe von Menschen fliegen, bedarf es hierfür zudem des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 – auch als „großer EU-Drohnenführerschein“ bekannt. Dieses baut auf dem kleinen Führerschein (A1/A3) auf. Um die Prüfung für diesen Nachweis ablegen zu können, ist eine Bestätigung und ein Abschluss eines praktischen Selbststudiums erforderlich. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Prüfung bei einer zertifizierten Prüfstelle abgelegt werden.

Drohne in der Luft
Aktuell dürfen Drohnen bis 250 Gramm führerscheinlos bedient werden. Foto: ITW Befestigungssysteme

Risiken absichern
Sicherheit wird im Umgang mit Drohnen großgeschrieben. Daher gibt es auch hier einiges zu beachten. So wird etwa ständiger Sichtkontakt während des Fluges zur Drohne vorausgesetzt. Darüber hinaus beträgt die maximale Flughöhe 120 Meter über dem Grund. Um Personen zu schützen, darf das Flugobjekt nur in sicherer Entfernung zu ihnen und nicht über Menschenansammlungen fliegen. Dir sollte bewusst sein, dass der Betrieb von Drohnen mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden ist. So kann es immer mal vorkommen, dass die Technik streikt und es zum Absturz kommt. Sobald dabei eine Person verletzt oder ein Schaden verursacht wird, haftet der Eigentümer. Demzufolge gilt in diesem Zusammenhang eine Versicherungspflicht. Oftmals sind Drohnen mit der klassischen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, daher muss hier eine geeignete Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Dir stehen diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung und du kannst zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen – mehr dazu hier.

App: Planmäßig abheben
Zu jeder Planung und Flugvorbereitung sollte ein Blick in eine Drohnen-App gehören. Diese hält viele hilfreiche Informationen und nützliche Features für dich bereit. Im besten Fall solltest du vor jedem Flug deine Umgebung prüfen, um anhand der integrierten Karten Auskunft darüber zu erhalten, welche Gebiete uneingeschränkt beflogen werden dürfen. Damit du dich auf die Wetterlage einstellen kannst, zeigen viele Apps auch Prognosen zu Windstärke, Temperatur und Niederschlag an. Darüber hinaus verfügen viele Anwendungen über ein sogenanntes LogBuch. Damit lassen sich Flüge dokumentieren und deine Erfahrungen als Pilot festhalten. All diese Funktionen findest du beispielsweise gebündelt bei Droniq, der App der Deutschen Flugsicherung GmbH.

Das Arbeiten mit Drohnen lohnt sich. Denn so signalisierst du, dass dein Betrieb auf einem hohen technischen Standard arbeitet und offen für digitale Neuerungen ist. Dies ist eine wichtige Botschaft für Kunden sowie zukünftige Mitarbeiter. Ein weiterer Vorteil: Ein Drohnenpilot muss nicht gleichzeitig ausgebildeter Dachdecker sein. Die Aufgabe kann quasi jeder in deinem Team übernehmen, sofern er den geforderten Kompetenznachweis und das technische Know-how besitzt. Das sorgt für mehr Freiheiten bei der Verteilung von Aufgaben. Jedoch solltest du nicht vergessen: Die Drohne ersetzt nicht den Dachdecker als Experten – dieser sollte die Auswertung des Bildmaterials übernehmen, damit letztendlich fachmännische Entscheidungen getroffen werden.

Probieren geht über Studieren
Solltest du noch keine eigene Drohne besitzen, besteht die Möglichkeit, diese zu mieten. Das ist vor allem für Einsteiger empfehlenswert. So kannst du dich erst einmal an die Technik und verschiedenen Flugobjekte herantasten, bevor du Geld in die Hand nimmst. Eine Neuanschaffung ist je nach Modell und Software nicht unbedingt kostengünstig. Du möchtest wissen, welche Drohne für dich in Frage kommt? Dann könntest du hier vorbeischauen – du erhältst Informationen zu möglichen Modellen und technischen Details. Zudem erfährst du unter anderem, welche Eigenschaften für den Einsatz auf der Baustelle wichtig sind.

Einsatz einer Drohne auf der Baustelle
Das Handwerk hebt ab: Der Einsatz von Drohnen auf Baustellen wird immer beliebter. Foto: ITW Befestigungssysteme

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